Einstellplätze in Offenstall

für Wallachen

 

Wir bieten:

  • eine ausgeglichene, bestehende Herde
  • Paddock Trail mit Heu-Raufen und Wasser an unterschiedlichen Orten
  • Ruhezone mit eingestreutem Offenstall
  • während der warmen Jahreszeit mehrere Stunden pro Tag Weidegang in der Herde
  • tägliches Ausmisten (meistens sogar 2x täglich)
  • Reitplatz
  • 2 Roundpens
  • Trail-Hindernisse (Brücke, Graben, Sprünge, Baumstämme, etc.)
  • gemütliches Reiterstüberl mit Kaffee, Wasser
  • Sattelkammer
  • ein gesichertes, Video-überwachtes, abgeschlossenes Gelände
  • Trainer vor Ort
  • Da wir kein klassischer Einstellbetrieb sind und externen Kunden auch die Möglichkeit eines ungestörten Trainings bieten wollen, gibt es zwar täglich beste Versorgung für alle Pferde aber Öffnungszeiten für ihre Besitzer (Di, Do, So jeweils nachmittags).

Da uns ein gutes Stallklima sehr wichtig ist, nehmen wir nur Menschen, die ausgeglichen sind und die Zeit mit ihrem Pferd partnerschaftlich nutzen. Menschen, die jeden Tag bei ihrem Pferd sein wollen, ersuchen wir einen anderen Stall zu wählen.

 

Ausbinder sowie grobes Reiten sind auf unserer Ranch verboten. Hunde bitte zu Hause zu lassen. Wir erwarten von unseren Einstellern, die von uns liebevoll gepflegte Ranch auch sauber zu halten. (siehe Hausordnung unten)

 

Einstellgebühr / Monat / Pferd: € 440,- (bei großen, schweren Rassen behalten wir uns einen höheren Preis vor)

 

Anfragen bitte unter office@trainingsranch.at !

HAUSORDNUNG UND INFORMATIONEN DER TRAININGSRANCH

Das Füttern und Streicheln aller Tiere (Pferde, Hunde, etc.) des Unternehmers ist nicht gestattet.

Das Mitbringen von Hunden auf das Gelände des Unternehmers ist verboten.

Alle Besucher und Vertragspartner des Unternehmers dürfen sich nur zu den vereinbarten Zeiten am Gelände aufhalten. 

 

Private Bereiche sind nicht zu betreten.

Das Trainingsgelände sowie die dort vorgesehenen Einrichtungen sind stets so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden. 

Wenn Gegenstände des Unternehmers beschädigt werden, ist dies unverzüglich zu melden und hat der Schädiger für die Reparatur bzw. gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

Das Filmen und Fotografieren auf dem Gelände des Unternehmers ist Besuchern untersagt. Der Unternehmer ist allerdings bereit auf Nachfrage „Schnappschüsse oder kurze Clips“ zu erstellen und diese zuzuschicken.

Das Rauchen ist nur vor der „Ranchhütte“ gestattet.

 

Das Reiten und der Umgang mit Pferden auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr.